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Sachbearbeitung (m/w/d)
Wirtschaftliche Erziehungshilfe

für das Amt für Soziales und Jugend

BesGr A10 LBesO beziehungsweise EG 9c TVöD

Das zentral am Hauptbahnhof Düsseldorf gelegene Sachgebiet Wirtschaftliche Erziehungshilfe mit derzeit 36 Mitarbeitenden sucht Verstärkung. Der Einsatz erfolgt im Bereich der stationären Hilfen oder im Bereich der Hilfen für unbegleitete minderjährige Ausländer*innen.


Aufgaben
  • Gewährung von Hilfen zur Erziehung für Kinder, Jugendliche und junge Volljährige nach § 27 in Verbindung mit §§ 32-35 a Sozialgesetzbuch Acht (SGB VIII) sowie Hilfen nach § 19 und § 20 SGB VIII, einschließlich Zahlungsabwicklung
  • Berechnung der Kostenbeteiligung der Eltern/-teile sowie Geltendmachung von Ansprüchen gegenüber Dritten, wie Agenturen für Arbeit, Familienkassen, Rententrägern et cetera
  • Verfolgung von Kostenerstattungsansprüchen gegen andere örtliche und überörtliche Träger*innen
  • Beratung der Bezirkssozialdienste und anderer Fachgruppen in Fragen der wirtschaftlichen Jugendhilfe
  • Vorbereitung von Stellungnahmen für Klagen vor den Verwaltungsgerichten.

Profil
  • Befähigung für die Laufbahngruppe 2, 1. Einstiegsamt des allgemeinen Verwaltungsdienstes, Verwaltungsfachwirt*in oder Jurist*in mit abgeschlossenem 1. Staatsexamen
  • Einsatzbereitschaft und ein hohes Maß an Belastbarkeit
  • Teamfähigkeit, Initiative und Kooperationsbereitschaft
  • Sensibilität im Umgang mit unterschiedlichen Personengruppen
  • sicheres Auftreten und Verhandlungsgeschick sowie gute Ausdrucksfähigkeit in Wort und Schrift
  • Rechtskenntnisse im Bereich des SGB, insbesondere des SGB I, VIII, X beziehungsweise die Bereitschaft, sich diese kurzfristig anzueignen
  • grundlegende Kenntnisse im Bereich Microsoft Office sowie Kenntnisse der Fachsoftware Logo Data und SAP, beziehungsweise die Bereitschaft, sich diese kurzfristig anzueignen.

Wir bieten

Die Einstellung erfolgt unbefristet im Arbeitsverhältnis zu den Bedingungen des Tarifvertrages für den öffentlichen Dienst (TVöD). Bei Vorliegen der laufbahnrechtlichen Voraussetzungen ist eine Einstellung im Beamtenverhältnis möglich.